Bezahlkarte für Flüchtlinge - Unsere Positionen

 

 

Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylbewerber ist umstritten und wird in der Öffentlichkeit und in Verbänden  kontrovers diskutiert - so auch im Gemeinderat von Schalksmühle. Die Positionen der Parteien und Gruppierungen dazu liegen weit auseinander. Warum ist das so?
Die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte hat offiziell folgende Zielsetzungen:  

  • Die Bezahlkarte soll auch über die Zeit der Erstaufnahme hinaus einsetzbar sein, quasi ein universelles Zahlungsinstrument für alle Geflüchtete, anerkannte Asylbewerber und Geduldete. 
  • Die Barauszahlung für die Leistungsempfänger soll eingeschränkt werden, um missbräuliche Nutzung von Sozialleistungen zu unterbinden.
  • Damit soll u.a. auch verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.
  • Ebenso rechnet man mit einer erheblichen Zahl von Asylbewerbern, „die ausreisen werden, weil unser Sozialstaat plötzlich nicht mehr so attraktiv ist“. 
  • Zudem soll die Bezahlkarte die Kommunen entlasten, weil die Abläufe bei der Verwaltung der Leistungsempfänger weniger aufwändig sein sollen.

Die UWG begrüßt grundsätzlich den Ansatz und die Intention zur Einführung der Bezahlkarte.  Bei der Abstimmung im Rat hat sie sich mit großer Mehrheit für ihre sofortige Einführung ausgesprochen

Es gibt allerdings auch deutliche Kritik am Verfahren und gute Gründe, die geplante Umsetzung in NRW als ein weiteres Bürokratiemonster anzusehen, die Praxistauglichkeit der Karte anzuzweifeln und statt einer Entlastung eine deutliche Mehrbelastung der Verwaltung zu erwarten.
Einige der Gründe seien hier beispielhaft genannt:

  • Die Karte soll nur an Ankommende ab dem 01.01.25 anstatt an alle noch nicht in das Erwerbsleben integrierte Personen, ausgegeben werden. 
    Das verfehlt a) die o.g. Zielsetzungen, weil es nur einen kleinen Teil der Betroffenen betreffen wird, schafft so  b) ein ungereches 2-Klassen-System und c) zusätzlichen Verwaltungsaufwand, weil die Ausgabe von Bargeld an die vor diesem Datum Eingereisten und Zugewiesenen ja weiterhin bestehen bleibt. Das ist schon im Ansatz ein gravierender Grundfehler !!
  • Hinter der Bezahlkarte steht kein Girokonto, sie ist lediglich eine wieder aufladbahre Geldkarte mit eingeschränkten Funktionen. Das führt dazu, dass selbst große Lebensmittelketten bzw. Discounter wie ALDI, nicht sicher sind, ob ihre Systeme das bargeldlose Zahlen mit der amerikanischen (!) VISA-Debitkarte akzeptieren. Viele kleinere Händler und Einrichtungen, z.B. Second-Hand-Läden, Tafeln, Bäcker etc., akzeptieren ohnehin nur Bargeld oder EC-Karten.Vielen sind die im Vergleich zur EC-Karte 3-4 mal so hohen Gebühren für eine VISA-Karte einfach zu hoch! Preiswerte Einkäufe auf Online-Plattformen wie z.B. "Kleinanzeigen" funktionieren nur mit Überweisungen, was mit der Bezahlkarte auch nicht möglich ist. Hier hätte man im Vorfeld die Voraussetzungen für den Einsatz der Bezahlkarte abklären und verbessern müssen.
  • Auch ein einfacher Telefonvertrag kann nicht abgeschlossen werden, weil dazu regelmäßige Abbuchungen von einem Konto möglich sein müssten. Der Kauf von Pepaid-Karten ist aus obigen genannten Gründen mindestens unsicher. 
  • Kinder können mit der Bezahlkarte in Schulen nicht in Cafeterien oder Mensen bezahlen. Auch Beträge für Ausflüge oder andere Ausgaben, die nur über Bargeld erfolgen, sind nur sehr eingeschränkt möglich denn Bargeld ist auf eine Summe von 50 € im Monat beschränkt.
  • Für die Ausgabe von zusätzlichem Bargeld, was offensichtlich in vielen Fällen erforderlich sein wird, muss jedes Mal das entsprechende Amt aufgesucht und der Bedarf dann nachvollziehbar begründet werden, um zusätzliches Bargeld von der Karte abgebucht zu erhalten. Gleiches gilt für die Freischaltung von bestimmten, erlaubten Konten (enthalten auf einer sogenannten "Whitelist"), auf die Überweisungen erlaubt werden. Das ist keine Entlastung von Verwaltung, eher das Gegenteil!!
  • Sollte für den sich deshalb abzeichnenden Mehraufwand zusätzliches Personal eingestellt werden müssen, geht das zu 100% zu Lasten des Kommunalhaushalts und damit zu Lasten aller Steuerzahler in der Gemeinde!
  • Es gibt keine landeseinheitliche Regelung! Jede Kommune darf oder soll entscheiden, ob sie die Karte einführt oder nicht. Diese Entscheidungsvermeidung der Landesregierung unter dem Deckmantel der kommunalen Selbstverwaltung führt zu einem unübersichtlichen Flickenteppich von Gültigkeitsbereichen und wahrscheinlich zu einem unsinnigen Wettbewerb unter den Kommunen.

Einen kleinen Teil unserer Ratsvertreter haben solche Gründe bewogen, zunächst einmal abzuwarten, welche Erfahrungen Städte und Kommunen machen, die diese Bezahlkarte einführen, weil die Konsequenzen und Kosten nach einer sofortigen Einführung der Bezahlkarte zurzeit nicht wirklich abschätzbar sind.
Sollten sich die Bedenken in der Praxis jedoch als gut lösbar erweisen, wird die UWG die Einführung der Bezahlkarte in Schalksmühle auch vor den im Ratsbeschlulss genannten Fristen fordern. Ob es dann im neuen Rat eine Mehrheit dafür gibt, hängt auch vom Ergebnis der kommenden Kommunalwahlen ab. Wer das unterstützen will, sollte UWG wählen!

Im Rat haben CDU und FDP geschlossen für "Abwarten" gestimmt, während die SPD aus einer noch anderen Position heraus die Einführung einer Bezahlkarte grundsätzlich ablehnt, wie sie bereits im Ausschuss für Kinder, Jugend, Schule und Soziale betonte und diese Haltung im Rat noch einmal bekräftigte.





 
 
 
 
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