UWG Schalksmühle
 
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Soforthilfe Hochwasserkatastrophe

Die Landesregierung stellt mit Erlass vom 22. Juli 2021 Privatpersonen, Firmen, Gewerbetreibenden sowie freiberuflich oder selbstständig Tätigen, die durch das Hochwasser Schaden erlitten haben, eine Soforthilfe zur Verfügung. Die Erlasse dazu, die über die Details informieren, sowie vor allem die Antragsformulare stellen wir übergangsweise auch zum Download zur Verfügung.

Gemeinsam und solidarisch werden wir die Folgen schon bewältigen!

Ihre/Eure UWG


 
 
 
 
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