Fragen zum Ausbau
Zurück zur Auswahl

  • Die Straße erhält insgesamt einen höheren Aufbau (s. Bild). Was ist mit den Übergängen zu meinem Grundstück?
    Antwort:
    Im Zuge der Baumaßnahme wird Ihr Grundstück bzw. Ihre Zufahrt zum Grundstück angepasst. Während der Baumaßnahme wird dafür gesorgt, dass Sie Ihr Grundstück erreichen können. Sprechen Sie vor Ort mit der ausführenden Firma, um Ihre konkreten Fragen zu Ihrem Grundstück vorzubringen.
  • Welche Kosten entstehen mir durch die Anpassung meines Grundstück an die neue Fahrbahnhöhe?
    Antwort:
    Zunächst entstehen Ihnen keine Kosten, die Grundstücksanpassungen sind in den gesamten Baukosten enthalten. Sofern die Förderung nach Abschluss aller Baumaßnahmen und Vorliegen aller Rechnungen beantragt werden kann und bewilligt wird (wovon Politik und Verwaltung ausgehen), werden Ihnen voraussichtlich auch überhaupt keine Kosten entstehen. 
  • Wird es einen Fußweg mit Abgrenzung zur Fahrbahn geben?
    Antwort:
    Ja, das geht aus den Plänen hervor. Er wird auf der Seite der geraden Hausnummern angelegt. In den Plänen ist er als orangefarbiger Streifen erkennbar. Mit einer Breite von 1,50m ist er auch breit genug für 2 Fußgänger nebeneinander.
  • Kann man etwas zu den Kosten sagen, die auf mich als Eigentümer eines anliegenden Grundstücks in etwa zukämen, wenn die 100%-Förderung nicht zum Trgen käme?
    Antwort:
    Die Antwort darauf ist nach unseren Recherchen nicht so einfach, die folgende "Faustformel" bietet lt. Auskunft aus dem Bauamt nur einen sehr groben Rahmen, auf den Sie uns oder die Verwaltung nicht "festnageln" sollten. Aber für eine erste Orientierung ist sie vielleicht hilfreich. 
    Grundsätzlich werden die Kosten auf die Grundstückflächen bis zu einer Tiefe von 30m berechnet. Bei rund 600m Ausbaulänge ergibt sich überschlagsmäßig eine Fläche von 2x30mx600m = 36000m². Auf dies Fläche entfallen (vorsichtig nach oben geschätzt!!) möglicherweise 30% von 1,2 Mio. € Gesamtkosten. Das ergäbe eine Umlage von 360000 €. Damit erhalten wir einen Preis von ca. 10€/m² mit einer Schwankungsbreite zwischen 9,25€ und 11€. Zur Sicherheit empfehlen wir den Faktor 11€/m². Nehmen Sie jetzt die Länge Ihres Grundstücks entlang der Straße, addieren dazu die Länge des Grundstücks parallel zur Straße in 30m Tiefe (das sollte aus Ihren Bauplänen hervorgehen!) und teilen Sie das Ergebnis durch 2. Die so erhaltenen mittlere Länge multiplizieren Sie mit 30m und Sie haben in etwa die für Ihr Grundstück die für die Berechnung von möglichen Anliegerkosten relevante Fläche. Mulitplizieren Sie diese Zahl mit 11€ und Sie haben eine - zugegeben sehr grobe - Schätzung für Kosten, die auf Sie zukäme, wenn die Förderung des Landes versagt würde.
    Wie grob die Schätzung sein kann, geht aus den genaueren Erläuterungen hervor, die wir von der Verwaltung erhalten haben:

    Bei der Kalkulation der Fläche ist noch nicht die Geschossigkeit der Gebäude berücksichtigt. Die Gesamtgrundstücksfläche sowie die individuellen Grundstücksflächen erhöhen sich noch um Multiplikatoren, erst dann erhält man die sogenannte "modifizierte Grundstücksfläche". Das lässt sich nur schwer abschätzen, weil man dafür bei jedem Gebäude die Geschossigkeit prüft und bei Baulücken die Geschossigkeit der nebenstehenden Gebäude fiktiv annimmt. Jede individuelle Grundstücksfläche wird also mit dem jeweiligen Faktor berechnet. Bei zweigeschossigen Bauten wird die einfache Fläche z. B. mit 1,2 multipliziert. Gewerbegrundstücke werden wieder anders bewertet als Wohnbebauung, hier erhöht sich die anrechenbare Grundstücksfläche bei Zweigeschossigkeit um x1,5. Mehrgeschossige Bauten haben wieder andere Faktoren...
    Abschließend werden die sich daraus ergebenden modifizierten Flächen aufaddiert zur modifizierten Gesamtgrundstücksfläche. Durch diese modifizierte Gesamtfläche erhöhen sich zunächst die Gesamtfläche und man erzielt in einem ersten Schritt einen geringeren Beitrag pro qm.  Für die Berechnung des individuellen Beitrages der Eurobetrag pro qm wird dann jedoch wiederum dieser Betrag mit der individuellen modifizierten Grundstücksfläche des jeweiligen Grundstückes  multipliziert, nicht mit der einfachen Grundstücksfläche!! 

    Was also am Ende im Einzelfall herauskommt, ist das Ergebnis einer aufwändigen Analyse und Berechnung, die wegen der möglichen Änderungen während der Bauphase erst nach den tatsächlichen Abschluss und Aufwand getätigt wird, um möglichen doppelten Aufwand zu vermeiden.

    Zurück zur Auswahl 


 
 
 
 
E-Mail